| | Bezirksgericht Mattersburg
Bezirksgerichte sind in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis ATS 130.000 sowie (unabhängig vom Streitwert) für bestimmte Arten von Rechtssachen (insb. familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig. | Klicken zur Detailansicht |