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Tades, Dr. Sonja
1090 Wien, Türkenstrasse 5
Telefon: +43 (1) 3171040 0
Telefax: +43 (1) 3171040 15
eMail: sonja.tades (at) notariat-wien.at
  
gefunden bei Notariate in Wien 9.,Alsergrund

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Familienrecht
Gerade in familiären Angelegenheiten ist Sicherheit und Diskretion sehr wichtig. Wenn einer ein Haus in eine Ehe einbringt – gehört es dann beiden Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann eine Eigentumswohnung kaufen? Kann der Lebensgefährte in den Mietvertrag einsteigen? Der Notar hat dabei zwei Funktionen: Er hat große Erfahrung im Familienrecht und ist daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen. Wir erarbeiten mit Ihnen die Basis, um zumindest auf einem sicheren rechtlichen Fundament Ihr familiäres Zusammenleben zu ermöglichen und später böse Überraschungen und Streit in diesem Bereich auszuschließen.

notarieller Ehepakt
Der notarielle Ehepakt regelt die Vermögensverhältnisse ganz nach den Wünschen der Ehepartner. Damit von Anfang an feststeht, was wem gehört. Ein Ehepakt ist kein Mißtrauensbeweis, sondern ein Instrument, um Unsicherheit und Streit zu vermeiden – und das nicht erst im Fall einer Scheidung. Ihr Notar berät Sie umfassend und vertraulich und erstellt für Sie den Vertrag.  

Lebensgemeinschaft
Nicht nur werdende und bereits verheiratete Eheleute wählen den Weg zum Notar zur Regelung der wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen ihres Zusammenlebens. Auch als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Partnerschaft) können Sie sich von Ihrem Notar beraten und von ihm eine vertragliche Regelung erarbeiten lassen. Mangels gesetzlicher Regelungen empfiehlt sich dies sogar im besonderen Maße.  

Das eheliche Vermögen
Eine vertragliche Regelung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist anzuraten. Der Notar hilft Ihnen, durch die Errichtung solcher Vereinbarungen aufwendige Gerichtsverfahren zu verkürzen und Kosten zu sparen. Für Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, also all dessen, was zur Lebensführung der Ehegatten gedient hat, gelten besondere Bedingungen.

Stiftungen
Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Widmung eines Vermögens zu einem besonderen Zweck. Die Errichtung erfolgt in der Form einer öffentlichen Urkunde oder durch letztwillige Verfügung (Testament).  

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