| |
| sysinet hält 21 Einträge zur weiteren Auswahl bereit | Seite 2 von 5  |
| Adoption |
| Kernstück jeder Adoption ist der schriftliche Adoptionsvertrag zwischen Wahleltern und Wahlkind. Vom Abfassen dieses Vertrages bis zum Einholen der gerichtlichen Bewilligung ist der Notar Ihr kundiger Rechtsberater. |  |
| Die Vaterschaftsanerkennung |
| Entstammen Kinder einer außerehelichen Beziehung, haben sie nicht dieselben Rechte wie eheliche Kinder. Diese verschafft ihnen erst die Anerkennung der Vaterschaft. Die Vaterschaft kann vor einem Notar anerkannt werden. Dies kann Ihnen ein zeitaufwendiges Gerichtsurteil ersparen.
| |
| Medizinisch unterstützte Fortpflanzung |
| Der Notar errichtet in diesem Fall ein Protokoll über die Zustimmungserklärung der Beteiligten und informiert diese über alle familien-, ehe- und erbrechtlichen Konsequenzen. | |
| Testament |
| Mit dem "letzten Willen" sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an einen Notar Ihres Vertrauens. Nur dann können Sie sicher sein, daß Ihr Testament wirklich Ihrem Willen entspricht – und dieser nicht aufgrund von Unachtsamkeit oder Formfehlern verdreht wird. Ihr Notar kann mit Ihnen viele Fragen klären. Jedes Testament, daß bei ihm hinterlegt ist, muß der Notar im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registrieren. Dadurch ist garantiert, daß der letzte Wille im Todesfall bekannt wird. Selbstverständlich sind hier nur die Daten des Testaments erfaßt, nicht jedoch der Inhalt.
| |
| Schenkung |
| In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages dringend anzuraten – und in manchen Fällen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Nutzen des Notars für Sie geht weit über die bloße Formvorschrift hinaus und liegt in der kompetenten Beratung. Egal, ob es sich nun um steuerliche oder rechtliche Fragen – oder allgemeine Ratschläge aus der langjährigen Erfahrung des Notars handelt.
| |
| sysinet hält 21 Einträge zur weiteren Auswahl bereit | Seite 2 von 5 |
1 2 3 4 5 
| |