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| Erbschaft |
| Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge.
Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen kommt dann mit dem Tod des Erblassers, also mit dem Erbfall. So sind Ehegatten häufig der Auffassung, daß das gemeinsame Haus nach dem Tode eines von ihnen dem Überlebenden alleine gehört. Ihnen ist nicht bekannt, daß regelmäßig auch andere Personen Miterben und damit Miteigentümer werden. Dies können die eigenen Kinder oder sogar entfernte Verwandte sein. Solchen unliebsamen Überraschungen läßt sich vorbeugen.
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| Erbvertrag |
| Der Erbvertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung unter Mitwirkung von zwei Zeugen. Die Vertragschliessenden, das heisst der Erblasser und weitere Personen treffen eine Vereinbarung bezüglich mindestens einer Erbschaft. Ein Erbvertrag kann nicht ohne weiteres einseitig aufgehoben werden. Problemlos ist dies jedoch durch schriftliche Uebereinkunft der Vertragschliessenden möglich.
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| Stiftung |
| Die Stiftung ist eine Juristische Person. Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Widmung eines Vermögens zu einem besonderen Zweck. Die Errichtung erfolgt in der Form einer öffentlichen Urkunde oder durch letztwillige Verfügung (Testament). | |
| Immobilien |
| Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigem Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. | |
| Treuhandschaft |
| Treuhandschaften gehören zu den täglichen Aufgaben jedes Notars. Dabei geht es meist darum, den Kaufpreis in Verwahrung zu nehmen und erst dann auszufolgen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt worden sind. Damit wird sichergestellt, daß beide Seiten ihre Verpflichtungen erfüllen.
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